ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE LIEFERUNG VON BEETRONICS B.V.


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INHALTSVERZEICHNIS

Artikel 1. Definitionen
Artikel 2. Geltungsbereich
Artikel 3. Angebote und Kostenvoranschläge
Artikel 4. Zustandekommen und Änderung der Vereinbarung
Artikel 5. Anwendung, Nutzung und Installation der Produkte
Artikel 6. Lieferung
Artikel 7. Preise und Zahlung
Artikel 8. Eigentumsvorbehalt
Artikel 9. Untersuchung und Beschwerden
Artikel 10. Rücksendungen
Artikel 11. Rückruf
Artikel 12. Höhere Gewalt
Artikel 13. Aussetzung, Auflösung und Aufrechnung
Artikel 14. Haftung
Artikel 15. Geistige Eigentumsrechte
Artikel 16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
 

Artikel 1. Definitionen

1.1 Angebot: jedes Angebot von BeeTronics, wie z. B. Kostenvoranschläge, Angebote und Vorschläge in jeder Form;
1.2 Kunde: jede natürliche oder juristische Person, an die ein Angebot unterbreitet wurde und/oder mit der BeeTronics eine Vereinbarung eingeht oder eingegangen ist;
1.3 Allgemeine Lieferbedingungen: diese allgemeinen Lieferbedingungen;
1.4 BeeTronics: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung BeeTronics B.V., mit Sitz in Utrecht, Niederlande und Geschäftsadresse in der Bloemstraat 28, (1016 LC) Amsterdam, Niederlande, einschließlich ihrer Beteiligungen und verbundenen Unternehmen;
1.5 Vereinbarung: die Vereinbarung zwischen dem Kunden und BeeTronics über den Verkauf und die Lieferung von Produkten, auf die diese Allgemeinen Lieferbedingungen Anwendung finden;
1.6 Parteien: BeeTronics und Kunde gemeinsam;
1.7 Produkte: die von BeeTronics gemäß der Vereinbarung an den Kunden zu liefernden Produkte;
1.8 Rückruf: die Situation, in der BeeTronics freiwillig oder auf behördliche Anordnung beschließt, Produkte aufgrund gesetzlicher Anforderungen, möglicher Sicherheitsprobleme, Gesundheitsrisiken oder Qualitätsmängel vom Markt zurückzurufen.


Artikel 2. Geltungsbereich

2.1 Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen und Vereinbarungen (die eingegangen werden sollen) zwischen BeeTronics und dem Kunden sowie für alle rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien, die sich daraus ergeben.
2.2 Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen der Vereinbarung und den Allgemeinen Lieferbedingungen haben die Bestimmungen der Vereinbarung Vorrang.
2.3 Die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Lieferbedingungen sind nur schriftlich und nach ausdrücklicher Zustimmung von BeeTronics zulässig.
2.4 Diese Allgemeinen Lieferbedingungen wurden in niederländischer Sprache verfasst und in andere Sprachen übersetzt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der niederländischen Version und einer Übersetzung ist die niederländische Fassung verbindlich.
2.5 Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferbedingungen ungültig sind oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall erstellen die Parteien eine Ersatzbestimmung, die dem Zweck und der Tragweite der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
2.6 BeeTronics kann diese Allgemeinen Lieferbedingungen ändern. Änderungen treten am angekündigten Datum in Kraft. Fehlt ein Wirksamkeitsdatum, treten die Änderungen mit der Information an den Kunden in Kraft.


Artikel 3. Angebote und Kostenvoranschläge

3.1 Alle Angebote von BeeTronics sind unverbindlich und können jederzeit von BeeTronics zurückgezogen werden, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Sofern nicht anders angegeben, erlischt jedes Angebot automatisch nach 30 Tagen.
3.2 Angebote von BeeTronics können Druck- und/oder Schreibfehler enthalten. Solche Fehler und allgemeine Informationen, die nicht ausschließlich an den Kunden gerichtet sind, binden BeeTronics nicht und führen nicht zu einer Haftung von BeeTronics.
3.3 Alle von BeeTronics dem Kunden zur Verfügung gestellten Bilder, Fotos, Beschreibungen und Testmodelle sind unverbindlich und dienen lediglich dazu, einen allgemeinen Eindruck von der Qualität und Gestaltung der zu liefernden Produkte zu vermitteln.


Artikel 4. Zustandekommen und Änderung der Vereinbarung

4.1 Die Vereinbarung kommt zustande, indem BeeTronics eine schriftliche Auftragsbestätigung zusendet oder die Lieferung der Produkte veranlasst.
4.2 Zusätzliche Vereinbarungen und/oder Änderungen der Vereinbarung sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden oder die Vereinbarung von BeeTronics gemäß den Ergänzungen und/oder Änderungen durchgeführt wird.


Artikel 5. Anwendung, Nutzung und Installation der Produkte

5.1 BeeTronics wird sich nach besten Kräften bemühen, die gelieferten Produkte gemäß der Vereinbarung zu liefern.
5.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, zu prüfen, ob die gelieferten Produkte für die spezifische Anwendung geeignet sind, für die sie verwendet werden sollen. Dies umfasst die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen und branchenspezifischen Vorschriften, festgelegten Normen und Zertifizierungen in den Branchen, in denen die Produkte des Kunden verwendet werden.
5.3 Die Kosten für die Prüfung oder Überprüfung der Produkte, unabhängig vom Zweck, können BeeTronics nicht in Rechnung gestellt werden.
5.4 Der Kunde ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Installation und Nutzung der Produkte. Die von BeeTronics gegebenen Installations- und Gebrauchsanweisungen müssen vom Kunden stets befolgt werden. Werden die Anweisungen nicht beachtet, verfallen alle Ansprüche (wie Garantien, Schadensersatz oder andere Formen der Entschädigung) gegen BeeTronics.
5.5 BeeTronics haftet nicht für Schäden, Bußgelder oder Strafen, die dadurch entstehen, dass der Kunde die Produkte entgegen geltender Gesetze und Vorschriften, festgelegter Normen oder Zertifizierungsanforderungen installiert, anwendet oder verwendet.


Artikel 6. Lieferung

6.1 Die von BeeTronics angegebene Lieferzeit ist unverbindlich und stellt niemals eine verbindliche Frist dar. Verzögerungen bei der Lieferung der Produkte berechtigen den Kunden nicht zur Auflösung der Vereinbarung oder zu Schadensersatz.
6.2 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Produkte gemäß Incoterms 2020 „Ab Werk“.
6.3 BeeTronics ist berechtigt, die Produkte in Teillieferungen zu liefern.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung abzunehmen. Nimmt der Kunde die Produkte zu diesem Zeitpunkt nicht ab, kann BeeTronics die Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden lagern.
6.5 Hat der Kunde noch offene Verpflichtungen gegenüber BeeTronics, kann BeeTronics die Lieferung aussetzen, bis die offenen Beträge einschließlich Zinsen und sonstiger Kosten bezahlt sind.


Artikel 7. Preise und Zahlung

7.1 Alle Preise von BeeTronics verstehen sich in Euro, zuzüglich Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben.
7.2 BeeTronics kann dem Kunden zusätzliche Kosten in Rechnung stellen, die bei Abschluss der Vereinbarung nicht vorhersehbar waren.
7.3 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, Rechnungen ohne Aufschub oder Verrechnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto von BeeTronics zu zahlen.
7.4 Als Zahlungszeitpunkt gilt das Datum der Gutschrift auf dem von BeeTronics angegebenen Bankkonto.
7.5 Zahlungen des Kunden werden zuerst auf Zinsen und Kosten und dann auf den Hauptbetrag angerechnet.
7.6 Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig, gerät er ohne Mahnung in Verzug. Der Kunde schuldet dann den höchsten monatlichen Zinssatz von 1,5% oder den gesetzlichen Handelszinssatz auf den Rechnungsbetrag. Unbeschadet des Rechts von BeeTronics auf Schadensersatz ist der Kunde auch zur Zahlung der außergerichtlichen Inkassokosten verpflichtet, die mindestens 15% des offenen Betrags betragen, mit einem Mindestbetrag von € 250,00.
7.7 BeeTronics kann jederzeit Vorauszahlung, sofortige Zahlung oder Sicherheit vom Kunden verlangen, bevor weitere Lieferungen erfolgen. Diese Aufforderung ist vom Kunden unverzüglich zu erfüllen. Erfolgt dies nicht, gerät der Kunde ohne Mahnung sofort in Verzug. BeeTronics ist ebenfalls berechtigt, eine Bestellgrenze festzulegen.
7.8 Bringt BeeTronics die Forderung in einem Gerichtsverfahren ein, einschließlich Schiedsverfahren oder einer verbindlichen Entscheidung, ist der Kunde verpflichtet, die tatsächlichen Kosten des Verfahrens an BeeTronics zu erstatten, einschließlich Anwaltskosten und Gebühren.


Artikel 8. Eigentumsvorbehalt

8.1 BeeTronics behält sich das Eigentum an allen von BeeTronics an den Kunden gelieferten Produkten vor, bis der Preis für alle gelieferten Produkte vollständig bezahlt ist.
8.2 Solange die gelieferten Produkte nicht vollständig bezahlt sind, muss der Kunde die gelieferten Produkte so lagern, dass deutlich ist, dass sie Eigentum von BeeTronics sind.
8.3 Die von BeeTronics gelieferten Produkte, die unter den Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen vom Kunden nur im normalen Geschäftsbetrieb weiterverkauft oder verarbeitet werden.
8.4 Erfüllt der Kunde seine Verpflichtungen nicht, darf BeeTronics alle Produkte, auf die der Eigentumsvorbehalt zutrifft, ohne gerichtliche Intervention zurücknehmen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Produkte auf Anforderung an BeeTronics zurückzugeben oder für BeeTronics bereitzuhalten, auf Kosten und Risiko des Kunden.


Artikel 9. Untersuchung und Beschwerden

9.1 Der Kunde muss innerhalb von 72 Stunden nach der Lieferung überprüfen, ob:
a) die richtigen Produkte geliefert wurden;
b) die gelieferten Produkte den im Vertrag vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
9.2 Beschwerden über sichtbare oder leicht überprüfbare Mängel müssen vom Kunden innerhalb von 72 Stunden nach der Lieferung der Produkte schriftlich an BeeTronics gemeldet werden.
9.3 Andere Beschwerden müssen schriftlich innerhalb von 72 Stunden nach Entdeckung oder nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Mängel vernünftigerweise hätte entdecken können, an BeeTronics gemeldet werden.
9.4 Beschwerden des Kunden müssen eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, einschließlich Belege, Kundendaten, Bestellnummer und/oder Lieferschein. Bei Fehlen solcher Mitteilungen wird davon ausgegangen, dass der Kunde die gelieferten Produkte genehmigt hat.
9.5 Der Kunde muss BeeTronics auf erste Anfrage Zugang zu den Produkten gewähren, um die Richtigkeit der Beschwerde zu überprüfen.
9.6 Wenn BeeTronics die Beschwerde des Kunden für berechtigt hält, hat BeeTronics, ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein, die Wahl, die gelieferten Produkte zu ersetzen oder eine Gutschrift für die gelieferten Produkte zu erteilen. Zu einer anderen Verpflichtung ist BeeTronics nicht verpflichtet.
9.7 Rücksendungen defekter Produkte dürfen nur gemäß den Anweisungen von BeeTronics erfolgen.
9.8 Beschwerden entbinden den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.
9.9 Der Kunde wird BeeTronics innerhalb von 24 Stunden über jede Beschwerde eines Dritten über die Produkte informieren.


Artikel 10. Rücksendungen

10.1 Produkte dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von BeeTronics zurückgesendet werden.
10.2 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Rücksendungen auf Kosten und Risiko des Kunden.


Artikel 11. Rückruf

11.1 Wenn eine der Parteien feststellt, dass die gelieferten Produkte (einschließlich Verpackungen) fehlerhaft sind, muss diese Partei die andere Partei telefonisch oder per E-Mail informieren und angeben, worin der Fehler besteht, die Menge der betroffenen Produkte und alle anderen relevanten Informationen.
11.2 BeeTronics wird dann angeben, welche Maßnahmen erforderlich sind, wie das Stoppen von Lieferungen, das Sperren von Beständen und/oder einen Rückruf. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu ergreifen und seine eigenen Kunden zu informieren.


Artikel 12. Höhere Gewalt

12.1 Unter höherer Gewalt sind alle Ursachen zu verstehen, die die (weitere) Erfüllung der Verpflichtungen von BeeTronics aus der Vereinbarung verhindern, vorhersehbar oder unvorhersehbar, und die BeeTronics nicht zugerechnet werden können. Dazu gehören unter anderem Krankheit und/oder Streiks von Mitarbeitern von BeeTronics und/oder des Kunden oder Dritten, Pandemien, Krankheitsausbrüche, behördliche Maßnahmen oder Regelungen, Kriegsgefahr, Terrorismus oder Terrorgefahr, Sanktionsgesetze, Unruhen, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben und das Versagen von Dritten, einschließlich Lieferanten von BeeTronics, bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen.
12.2 Im Falle höherer Gewalt ist BeeTronics berechtigt, die Erfüllung der Vereinbarung auszusetzen und/oder (sofort) aufzulösen. Wenn die Aussetzung aufgrund höherer Gewalt länger als sechs Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, die Vereinbarung aufzulösen. Wenn die höhere Gewalt nur teilweise die Erfüllung der Vereinbarung verhindert, ist der Kunde nur berechtigt, die Vereinbarung für diesen Teil aufzulösen.


Artikel 13. Aussetzung, Auflösung und Aufrechnung

13.1 BeeTronics ist berechtigt, die Vereinbarung ohne Mahnung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden aufzulösen, wenn eine oder mehrere der folgenden Umstände vorliegen:
a) Der Kunde ist seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachgekommen, und bei einer wiederherstellbaren Pflichtverletzung hat der Kunde die Pflichtverletzung nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Aufforderung behoben;
b) Gegen den Kunden wurde ein Insolvenzantrag oder ein Antrag auf Zahlungsaufschub gestellt;
c) Das Unternehmen des Kunden wird aufgelöst, liquidiert oder eingestellt;
d) Es wird ein Antrag auf Pfändung von Sachen oder Vermögenswerten des Kunden gestellt oder eine solche Pfändung tatsächlich durchgeführt;
e) BeeTronics hat begründete Zweifel, dass der Kunde seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht erfüllen kann oder wird, und der Kunde gewährt auf Aufforderung von BeeTronics keine ausreichende Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen.
13.2 Die Auflösung der Vereinbarung führt dazu, dass:
a) Alle Forderungen von BeeTronics sofort fällig und zahlbar sind;
b) Alle Vermögenswerte von BeeTronics sofort zurückgegeben werden müssen.
13.3 BeeTronics behält sich das Recht vor, jederzeit zusätzlichen Schadensersatz zu verlangen.
13.4 BeeTronics kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden vollständig oder teilweise mit jeder Forderung, die BeeTronics jederzeit gegenüber dem Kunden hat oder haben wird, verrechnen.
13.5 Der Kunde darf keine Verpflichtungen aufschieben oder mit Forderungen gegenüber BeeTronics verrechnen.


Artikel 14. Haftung

14.1 BeeTronics haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden des Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Betriebsverluste, entgangenen Gewinn, Folgeschäden und alle anderen Formen von Vermögensschäden sowie alle möglichen Ansprüche Dritter, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens BeeTronics vor.
14.2 In allen Fällen ist die Haftung von BeeTronics auf den Betrag begrenzt, der tatsächlich von der Versicherung von BeeTronics gezahlt wird, oder, wenn keine Zahlung aus einer Versicherung erfolgt, auf den Rechnungswert (ohne Mehrwertsteuer) der Produkte, die den vom Kunden behaupteten Schaden verursacht haben.
14.3 Die Vermischung, Installation oder Weiterverarbeitung der gelieferten Produkte durch oder im Auftrag des Kunden befreit BeeTronics ab diesem Zeitpunkt von jeglicher Haftung.
14.4 Der Kunde stellt BeeTronics von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, soweit der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde geltende Gesetze und Vorschriften, Normen, Zertifizierungsanforderungen, diese Allgemeinen Lieferbedingungen oder spezifische Vorschriften von BeeTronics nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht vollständig beachtet hat oder Dritte bei der Verwendung der Produkte nicht ordnungsgemäß informiert hat oder Informationen oder Daten des Kunden zur Verfügung stellt, die nicht von BeeTronics stammen. In solchen Fällen ist der Kunde verpflichtet, alle BeeTronics entstehenden Schäden zu ersetzen.
14.5 Der Kunde kann ein Recht auf Schadensersatz nur geltend machen, nachdem er gemäß Artikel 9 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen Beschwerde erhoben hat und BeeTronics schriftlich in Verzug gesetzt hat, sofern erforderlich unter Setzung einer angemessenen Frist, und BeeTronics nach Ablauf dieser Frist weiterhin im Verzug bleibt.
14.6 Eine Reihe zusammenhängender schadensverursachender Ereignisse gilt für die Anwendung dieses Artikels als ein Ereignis.
14.7 Alle Ansprüche gegen BeeTronics, unabhängig von der Grundlage, verfallen, wenn der Kunde nicht innerhalb eines (1) Jahres ab dem Zeitpunkt, zu dem der Schaden bekannt wurde, und gemäß den Bestimmungen von Artikel 9 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen eine Beschwerde eingereicht hat.


Artikel 15. Geistige Eigentumsrechte

15.1 Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Produkte gehören BeeTronics oder deren Lieferanten. Falls diese Rechte nicht bereits von Rechts wegen oder aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen auf BeeTronics übergehen, wird der Kunde auf erste Aufforderung unentgeltlich an der Übertragung der geistigen Eigentumsrechte auf BeeTronics mitwirken.
15.2 Der Kunde wird Hinweise auf geistige Eigentumsrechte nicht von den Produkten entfernen oder ändern.
15.3 Der Kunde stellt BeeTronics vollumfänglich von allen Ansprüchen Dritter aufgrund einer angeblichen Verletzung geistiger Eigentumsrechte frei, die sich aus der Nutzung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Produkte ergibt.


Artikel 16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Die Vereinbarung und die daraus resultierenden und damit verbundenen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen niederländischem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
16.2 Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden dem zuständigen Gericht des Bezirksgerichts Amsterdam, Niederlande, vorgelegt.


Zuletzt aktualisiert: Oktober 2024

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